So melden Sie einen Schaden bei der Versicherung

Richtige Schadenmeldung bei der ERGO und der Hanse Merkur

So bekommen Sie von der Versicherung am schnellsten Ihr Geld zurück

Eine Frau liegt krank mit Decke und einer Tasse Tee auf dem Bett. Leider musste sie ihr Seminar stornieren. Zum Glück hat sie eine Seminar-Versicherung abgeschlossen.
Unerwartete Erkrankungen sind über die Seminar-Rücktrittsversicherung abgesichert.

Eine Absicherung für Kurse und  Seminare ist schnell und einfach online gemacht. Aber was ist bei einem Schadensfall konkret zu tun?

 

Hier erfahren Sie, welche Dokumente Sie benötigen und wie Sie am schnellsten Ihr Geld von der Versicherungsgesellschaft zurück bekommen, wenn Sie Ihr Seminar oder Ihren Kurs aus einem versicherten Rücktrittsgrund stornieren müssen.


3 Schritte zur Schadenmeldung

1. Schaden möglichst gering halten und unverzüglich anzeigen

Wenn Sie von Ihrer verbindlichen Anmeldung zu einem Seminar oder Kurs zurücktreten möchten, sollten Sie bei Ihrem Anbieter immer schriftlich stornieren. So kann es später keine Missverständnisse geben. 

 

Wenn kein verspäteter Seminarantritt oder eine Umbuchung möglich sind, sollte das Seminar unverzüglich storniert werden, bevor sich die Stornokosten (bei gestaffelten Stornogebühren) noch weiter erhöhen.  

2. Erstellung der Stornorechnung durch Ihren Seminar-Anbieter

Lassen Sie sich von Ihrem Seminar-Unternehmen die notwendige Seminar-Stornokostenrechnung gemäß seinen AGB geben. Auf dieser Rechnung sollte Ihr "Schaden", also der Betrag ausgewiesen sein, der Ihnen bei der Stornierung berechnet wird. 

 

Bei nicht stornierbaren Kursen und Seminaren, wo die volle Seminargebühr auch im Rücktrittsfall fällig wird, lassen Sie sich Ihren Seminar-Rücktritt bzw. die Nicht-Teilnahme an einem Seminarmodul / -block bestätigen.

 

Die vertraglich geschuldeten Stornokosten sind von Ihnen an den Anbieter zu zahlen. Bei einem versicherten Rücktrittsgrund erhalten Sie den Betrag dann nach Prüfung von der Versicherungsgesellschaft erstattet.

 

Bei einem Abbruch des Seminars bzw. Seminarmoduls wird keine Stornorechnung erstellt. Lassen Sie sich in diesem Fall eine Bestätigung geben, dass Sie das Seminar oder den Kurs abgebrochen haben. 

3. Schaden der versicherungsgesellschaft melden

Wenn Sie eine gültige Versicherungspolice bei der ERGO Reiseversicherung oder der Hanse Merkur Reiseversicherung haben, also fristgerechter Abschluss und Bezahlung, und zudem ein versicherter Rücktrittsgrund vorliegt, dann reichen Sie Ihre Stornorechnung bzw. die Bestätigung der Nichtteilnahme bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zur Erstattung ein.

Welche Unterlagen werden zur Schadenbearbeitung gebraucht?

Bitte reichen Sie immer Ihre vollständigen Unterlagen bei der ERGO Reiseversicherung oder der Hanse Merkur Reiseversicherung ein.

 

Es ist hilfreich abzuwarten, bis alle Unterlagen vollständig da sind und dann zusammen einzureichen. Bevor nicht alles komplett ist, wird der Schaden nicht bearbeitet und auch kein Geld gezahlt.

 

Bei einem Rücktritt vom Seminar bzw. von einem Seminarmodul werden folgende Unterlagen gebraucht:

  • Versicherungsnachweis bzw. Versicherungsschein-Nummer
  • Die Anmeldebestätigung zum Kurs oder Seminar mit den Teilnahmegebühren
  • Stornokostenrechnung des Seminar-Unternehmens bzw. eine Bestätigung über die Nicht-Teilnahme am Modul/Block
  • Nachweis zum Rücktrittsgrund, z.B. ein Arztattest mit Diagnose, eine Kopie der Sterbeurkunde, eine Kopie des Kündigungsschreiben o.a.
  • Ggf. Buchungsbestätigung einer Unterkunft, Fahrscheine, Flugtickets o.ä., wenn Sie die Unterkunfts- und Reiseleistungen im Rahmen einer ERGO Reiserücktritts-Versicherung mit versichert haben

 

Bei einem Seminarabbruch ist folgendes bei der ERGO einzureichen (bei der Hanse Merkur ist ein Abbruch nicht mitversichert):

  • Versicherungsnachweis bzw. Versicherungsschein-Nummer
  • Die Anmeldebestätigung zum Kurs oder Seminar mit den Teilnahmegebühren
  • Die Bestätigung des Seminar-Anbieters, dass das Seminar abgebrochen wurde unter Angabe des genauen Datums, an dem das Seminar abgebrochen wurde
  • Nachweis über die Höhe der nicht in Anspruch genommenen Seminar- und Reiseleistungen
  • Nachweis über die Mehrkosten der Rückreise (z.B. zusätzliche Fahrscheine)
  • Nachweis zum Grund des Abbruchs, z.B. das Arztattest vom Arzt am Seminarort

Wo melden Sie Ihren Schadenfall?

Wenn Sie Dokumente, Unterlagen und Nachweise vollständig haben:

bei der ERGO Reiseversicherung

Online:

www.ergo-reiseversicherung.de/schadensmeldung

 

Per E-Mail: contact@ergo-reiseversicherung.de

 

Per Post: 

ERGO Reiseversicherung AG

Leistungsabteilung

Postfach 800545

81605 München 

Bei der Hanse Merkur

Online:

https://mein-hmrv.de/service/schadenmeldung/ 

 

Per E-Mail: reiseleistung@hansemerkur.de

 

Per Post:

HanseMerkur Reiseversicherung AG

Abt. RLK/Leistung

Postfach, 

20352 Hamburg


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